Wann erfolgt die Rechnungslegung?

Die Rechnung wird immer vor Turnusbeginn gestellt und ist auch davor zu begleichen. So können wir den Pflegekräften versichern, dass Sie Ihr Honorar nach erfolgreich absolviertem Turnus erhalten. Und Sie sind auch auf der sicheren Seite, denn sollte die Pflegekraft nicht Ihren im Werkvertrag klar definierten Pflichten nachkommen, bekommen Sie Ihr Geld nach den im Vertrag beschriebenen Abrechnungsvarianten von uns ohne Aufforderung zurücküberwiesen.



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