Wie sind die Rahmenbedingungen?

Die Betreuerin bzw. der Betreuer muss für die Dauer der Anwesenheit ein eigenes Zimmer oder einen abgetrennten Schlafplatz zur Verfügung haben. Die Mitbenutzung von Bad und Küche muss sichergestellt sein. Kost und Unterbringung sind frei. (näheres dazu im Werkvertrag und in den Allgemeinen Informationen zur 24H Pflege)



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